Thema: Kennung auf den Reifen Fr 18 Jan 2008, 10:25
Ich muß mal dumm fragen, weil das nicht unbedingt mein Thema ist!
Es gibt Zusatzkennungen (B/C) auf den Reifen für die Rockster (und natürlich auch für andere Modelle!). Was bedeuten diese und welchen Vor- oder Nachteil habe ich, wenn ich Reifen ohne/mit Zusatzkennung kaufe?
Donnerbolzen Eroberer
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Fr 18 Jan 2008, 12:28
Könnte für die vorrangige Fahrweise stehen:
B = blümchenpflücken
C = chportlich
Ich weiss es aber leider nicht ganz genau !!
harry Mitglied
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Fr 18 Jan 2008, 12:42
will ein hersteller für seinen reifen vom motorradhersteller die freigabe für ein bestimmtes motorradmodell, so wird dieses mit dem reifen getestet.
will der motorradhersteller anschließend änderungen am reifen (karkasse, gummimischung etc.) haben, wird der so geänderte reifen mit einer zusatz-/sonderkennung versehen.
grüße aus franken
harry
Gast Gast
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Fr 18 Jan 2008, 13:08
Und was ist wenn ich einen normalen Reifen auf die Rockster ziehe ?
Rockster80 Forum As
Thema: Reifen Fr 18 Jan 2008, 13:16
Ich sach´mal: der "normale" Reifen ohne die erforderliche Kennung ist nicht zugelassen, d.h. z.B. kein Tüv-Aufkleber, Ärger mit der Rennleitung.....
Stefan (kein Reifen-Experte) [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]
Martin Routinier
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Fr 18 Jan 2008, 14:11
Keine reifenfreigabe = keine betriebserlaubniss = kein versicherungsschutz
für den fall das die rennleitung sich auskennt heisst das auch das die rockster stehen bleibt.gelle Sven
Gruß Martin
Gast Gast
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Fr 18 Jan 2008, 14:27
harry schrieb:
will ein hersteller für seinen reifen vom motorradhersteller die freigabe für ein bestimmtes motorradmodell, so wird dieses mit dem reifen getestet.
will der motorradhersteller anschließend änderungen am reifen (karkasse, gummimischung etc.) haben, wird der so geänderte reifen mit einer zusatz-/sonderkennung versehen.
grüße aus franken
harry
Harrys Erklärung ist vollkommen richtig und es hat nichts mit erlöschen der Betriebserlaubnis zu tun, wenn ein "B" oder ein "C" dahinter steht!
Der derzeit neueste Reifen, getestet und speziell für die Rockster neu entwickelte Reifen z. B: Z6 ist der mit dem Kennbuchstaben "C".
Heißt also, dass vom "Grundmodell" Z6 (ohne Kennung) anfangs der Kunde Testfahrer war und z. B. festgestellt hat, dass am Hinterreifen Schuppenbildung vorhanden war. Daraufhin hat sich Metzler hingesetzt und den Reifen weiterentwickelt, so das solche Schuppenbildung nicht mehr entsteht und draufhin den Z6 mit der Kennung "B" entwickelt.
Jetzt haben die "Testfahrer" festgestellt, dass z. B. insbesondere die Flanken sich schneller abfahren, als die Hauptlauffläche. Wieder setzt sich Metzler hin und ändert etwas an dem Reifen und muß für die Zulassung auf dem Markt jetzt den Kennbuchstaben "C" verwenden!
Also ist derzeit der neueste auf dem Markt zu bekommenden Metzler Z6 der mit dem Kennbuchstaben "C"!
Hat also nichts mit erlöschen der BE oder so zu tun!
Ich habe mich schlau gemacht Danke Hans!
P.S. Habe ich das so richtig weitergegeben?
Gast Gast
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Fr 18 Jan 2008, 14:35
Hallo Sven. im grossen und ganzen richtig wiedergegeben.
Grundsätzlich gillt was in der Freigabe steht..............
Am Anfang war es der B jetzt der C .die neuste Entwicklung.
Keine reifenfreigabe = keine betriebserlaubniss = kein versicherungsschutz clever
für den fall das die rennleitung sich auskennt heisst das auch das die rockster stehen
Hallo Martin das ist so nicht rischtisch.
Es kommt immer drauf an . wenn du einen V reifen drauf hast und ZR benötigt wird kann das so sein. Gruss Hans
Martin Routinier
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Fr 18 Jan 2008, 15:10
@ Hans..............
was willst du denn der rennleitung sagen wenn der nach den papieren fragt............?
den z6 gibt es schließlich auch ohne kennung und der ist für die rockster nicht freigegeben.
obwohl der michelin pilot road 2 für die r1100s in der selben größe,gewichtsklasse und geschwindigkeitsklasse wie die rockster,freigegeben ist darf ich sie nicht mit der rockster fahren oder doch...........
Gruß Martin
Detlef Plein Eroberer
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Fr 18 Jan 2008, 18:52
Wer zB. die K1200 RS fährt mit dem 180 Hinterreifen und den ohne B oder C Kennung fährt, bewegt das Teil mit nicht zugelassenen Reifen. Ob Grün/weiß bzw silber/blau das merkt ??? Nur der TÜV merkt es auf alle Fälle wenn der Prüfer etwas Ahnung hat und dann gibt es keine Plakette. Bei Michelin wird es jetzt noch verrückter, die kennzeichnen jetzt die Reifen die nicht in der EU bleiben anders, also ohne (E) Zeichen. Alle Reifen ohne dieses Zeichen sind jedoch in der EU nicht zugelassen. Und jetzt ratet mal welche Reifen teurer sind ? ...... Genau, die für die doven Europäer. Und wenn du dir bei Ebbi rinrn Satz Reifen (MPP MPR2 oder MPP 2 CT ) für billiges Geld ziehst und es ist nicht dieses dove (E) oder (e) drauf fahrst du illegal.
Birgit Routinier
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Fr 18 Jan 2008, 20:03
Also nun bin ich völlig durcheinander und weis jetzt garnicht mehr welcher Reifen für die Rockster tauglich ist. Na paar Kilometer habe ich ja noch und dann werde ich Euch fragen welcher nun legal ist.
Detlef Plein Eroberer
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Fr 18 Jan 2008, 20:45
Hallo Birgit, hier mal ein paar (zugelassene) Kombinationen für die Rockster:Achte mal auf die Z6 Freigabe vorne ohne Kennung, hinten entweder mit C oder B Kennung ( B Kennung ist ausgestorben ) Beispiel Bridgestone BT 014F hat vorn die Kennung F also BT014 FF. Und so geht das immer weiter.
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Fr 18 Jan 2008, 21:37
Birgit schrieb:
Also nun bin ich völlig durcheinander und weis jetzt garnicht mehr welcher Reifen für die Rockster tauglich ist. Na paar Kilometer habe ich ja noch und dann werde ich Euch fragen welcher nun legal ist.
Liebe Birgit. fuer dich habe ich noch einen neuen hinterradreifen hier liegen .ich bin lieb oder
Gast Gast
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Fr 18 Jan 2008, 21:38
Hallo Detlef. Die liste ist veraltet. den Z6 darfst du in B und C fahren und bald nur noch C Aber ich denke die aendern das noch einige male
Gast Gast
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Fr 18 Jan 2008, 21:40
Martin schrieb:
@ Hans..............
was willst du denn der rennleitung sagen wenn der nach den papieren fragt............?
den z6 gibt es schließlich auch ohne kennung und der ist für die rockster nicht freigegeben.
obwohl der michelin pilot road 2 für die r1100s in der selben größe,gewichtsklasse und geschwindigkeitsklasse wie die rockster,freigegeben ist darf ich sie nicht mit der rockster fahren oder doch...........
Gruß Martin
Das ist die Frage.
Als erstes war der Z6 ohne kennung freigegeben -dann mit Zusatz C Nun B bzw C und B . wer soll da noch durchblicken. Rischtisch der Halter des Motorrades denn der Zahlt am ende die Rechnung
Birgit Routinier
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Fr 18 Jan 2008, 21:56
Hallo Hans meinst Du meinen Avon Azaro ???? aber so wie es aussieht brauche ich dann auch einen Vorderreifen. Darf ich den denn noch fahren ???
Detlef Plein Eroberer
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Fr 18 Jan 2008, 22:07
Kiefer-Hans schrieb:
Hallo Detlef. Die liste ist veraltet. den Z6 darfst du in B und C fahren und bald nur noch C Aber ich denke die aendern das noch einige male
Lieber Hans, das ist nicht ganz richtig, ich habe diese Liste gerade vom Großhändler abgeschrieben von dem Du Deine Reifen ebenfalls bekommst. Das der B nicht mehr produziert wird, hatte ich mit"ausgestorben" wohl geschrieben.. Die Freigabe mit der B Kennung ist noch auf dem Markt weil es immer noch Händler gibt die diesen Reifen am Lager haben...
Gast Gast
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Fr 18 Jan 2008, 22:40
Lieber Detlef. Dann hab ich das wohl etwas falsch geschrieben. Aber du konntest es aufklären. so muss das auch sein zusammen weiss man mehr Gruss Hans
Gast Gast
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Fr 18 Jan 2008, 22:41
Birgit schrieb:
Hallo Hans meinst Du meinen Avon Azaro ???? aber so wie es aussieht brauche ich dann auch einen Vorderreifen. Darf ich den denn noch fahren ???
Bitte Ruf mich mal an . Gruss Hans
Martin Routinier
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Sa 19 Jan 2008, 09:22
@ Hans
Zitat :
wer soll da noch durchblicken. Rischtisch der Halter des Motorrades denn der Zahlt am ende die Rechnung
egal ob mit oder ohne kennung es können beide etwas teurer kommen.der eine beim händler der andere bei der rennleitung
Gruß Martin
RocksterSZ Forum As
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Sa 19 Jan 2008, 12:01
rockster schrieb:
Ich muß mal dumm fragen, weil das nicht unbedingt mein Thema ist!
Es gibt Zusatzkennungen (B/C) auf den Reifen für die Rockster (und natürlich auch für andere Modelle!). Was bedeuten diese und welchen Vor- oder Nachteil habe ich, wenn ich Reifen ohne/mit Zusatzkennung kaufe?
Hallo Gemeinde! Für mich ist es ganz einfach: Für die Reifenpaarung, die ich gerade fahre brauche ich die Freigabe des Herstellers oder es müssen exact die sein, die im (alten) Fahrzeugschein eingetragen sind. Wenn ich also theoretisch eine Freigabe für den Metzeler Z 6 ohne Kennung habe, dann darf ich den auch fahren. Ist in der Kennung das C vermerkt, muss der Reifen dem entsprechen. Gruß
Gast Gast
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Sa 19 Jan 2008, 15:03
sorry aber das ist nicht richstisch, du kannst dich nicht auf alte eintagungen berufen. gruss hans
RocksterSZ Forum As
Thema: Re: Kennung auf den Reifen So 20 Jan 2008, 09:56
Kiefer-Hans schrieb:
sorry aber das ist nicht richstisch, du kannst dich nicht auf alte eintagungen berufen. gruss hans
Hallo Hans! Kannst du diese Aussage belegen? Würde mich interessieren, denn wenn mein Fzg. dem Fahrzeugschein entspricht kann es nach meinem Rechtsempfinden nicht sein, dass das nun wieder nicht rechtens wäre. Was wäre denn, wenn ich nur 100 km im Jahr fahre und ich dann von einer Neuproduktion "überholt" werde? Gruß
alex-Q Eroberer
Thema: Re: Kennung auf den Reifen Mi 20 Feb 2008, 09:20
...formell ist die behauptung von rocksterSZ richtig, denn die zulassungsstelle erteilt sozusagen als letzte instanz die genemigung zum betrieb eines fahrzeugs, also auch mit die reifen. solange es hier keinen entzug der betriebserlaubnis wg. nicht passender reifen gibt, gibts auch keine probleme.
richtig ist allerdings auch, dass bei gewissen teilen am kfz die betriebserlaubnis zurückgezogen werden kann (siehe die diskussion um falsch hergestellte dieselpartikelfilter zum nachrüsten).
allerdings wird es schwer sein, dem kunden ein verschulden nachzuweisen, denn zum zeitpunkt des erwerbes lag eine gültige ABE vor. schadenersatz wird hier der hersteller leisten müssen, i.d.r. rücknahme oder tausch gegen ein genehmigtes teil.