Tagfahrleuchten am motorisierten Zweirad: Nutzung ab dem 1. April 2013 erlaubt
Bereits in zwei ifz-Newslettern [Nr. 2/2010 (vom 15.07.10), Nr. 2/2012 (vom 13.11.12)] wurde über den langen Genehmigungsprozess berichtet, bis es nun endlich soweit ist und Tagfahrleuchten am motorisierten Zweirad ab dem 1. April 2013 genutzt werden können. Nach der entsprechenden Änderung der StVO ist tagsüber das Fahren „nur“ mit Tagfahrleuchten ohne Gleichschaltung mit dem Abblendlicht nun auch für motorisierte Zweiräder legal. Das ifz hat alles über den Anbau, elektrische Schaltungen etc. gelistet.