Thema: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide Mi 19 März 2008, 18:33
Wenn ich ....bla...bla...bla.... Umbaue muß ich das Eintragen? Hier die Antworten.
Nicht eintragunspflichtig ; auch kein Teilegutachten, keine ABE oder EG-BE erforderlich: Batterie Bordsteckdose Drehzahlmesser Gabelprotektoren Gaszug Gehäusedeckel Gepäckträger Griffgummis Handschalen/-protektoren Heizgriffe Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkenstörung entsprechen) Kettenrad (bei identischer Zähnezahl) Kickstarter Kühlwasserschläuche Kupplungsarmatur Kupplungsflüssigkeitsbehälter Kupplungshebel Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz) Motorschutzwanne Navigationsgerät Öltemperatur-Direktmesser Rahmenschützer/Sturzpads Ritzel (bei identischer Zähnezahl) Sitzbank (unter Beibehaltung der Orginallänge) Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden) Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden) Warnblinkanlage Zündkerzen (muss Spezifikationen bezüglich Funkenstörung entsprechen)
Bauartgenehmigung erforderlich, muss aber nicht eingetragen werden; Teile sind mit EG- oder ECE-Prüfzeichen versehen Blinker Glühlampen Hupe Kennzeichenbeleuchtung Miniblinker Nebelscheinwerfer Rücklicht Scheinwerfer Spiegel Zusatzscheinwerfer
Bauartgenehmigung erforderlich, muss eingetragen werden: Anhängerkupplung
Streng genommen ein Fall für die ABE, in der Praxis aber nicht angewendet, somit eintragungsfrei: Alarmanlage Benzinfilter Benzinleitung Benzinleitungs-Schnellkupplung Bremsscheibenabdeckung Heckinnenkotflügel Kettenschutz Kühlergrill Schutzbügel Soziusabdeckung
ABE oder Teilegutachten erforderlich, muss eingetragen werden: Ansaugstutzen Bremsarmatur Bremsflüssigkeitsbehälter Bremshebel Bremsleitungen Bremspedal bremspumpe Bremsscheibe Bremszange Cockpitverkleidung Fahwerkshöherlegung Fahrwerkstieferlegung Federbein Felgen Fußrastenanlage Gabel Gabelbrücke Gabelfedern Gabelstabilisator Getriebeabstufung Hauptbremszylinder Hauptständer Heckhöherlegung Hecktieferlegung Heckverkleidung Hinterradabdeckung Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl) Kotflügel Krümmer (wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern, sonst eintragungsfrei) Lampenmaske Lenker Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinteren Blinkerpaar zulässig) Lenker-Klemmböcke (Riser) Lenkungsdämpfer Luftfilter Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz) Luftfilterkasten Reifen (wenn Dimensionsänderung) Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl) Schwinge Seitenständer Sekundär-Übersetzung Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen) Soziushaltegriffe Tachometer Tank Vergaser Vergaser-Bedüsung Verkleidung Verkleidungskiel Verkleidungsscheibe
EG-BE erforderlich, muss nicht eingetragen werden: Schalldämpfer
Muss per Einzelabnahme eingetragen werden: Heckrahmen kürzen Rahmen polieren (nur nach vorheriger Absprache mit Sachverständigen)
So nun erstmal [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] _________________________________________________________________ edit rockster: Bilder mußten aus bekannten Gründen gelöscht werden!
edit burito: na denn schreibe ich es mal auf [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] edit burito: 19:41 fertig; hoffe ihr könnt es gebrauchen
Zuletzt von burito am Mi 19 März 2008, 19:42 bearbeitet; insgesamt 6-mal bearbeitet
Gast Gast
Thema: Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide Mi 19 März 2008, 19:48
Was für eine Arbeit!!!
Klar kann man so etwas gebrauchen!
JB Foren Gott
Thema: Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide Mi 19 März 2008, 20:01
Da hast du dir ja richtig Arbeit gemacht. Gut zu wissen !!
Hossa Foren Gott
Thema: Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide Do 03 Apr 2008, 12:40
Ich ziehe meinen Hut super gemacht
Achim Jungspund
Thema: Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide Do 03 Apr 2008, 12:52
Mein lieber Mann was ne Fleissarbeit
...das ist wirklich super, hatte mir schon mal Gedanken gemacht was so erlaubt ist und wo ich sowas nachlesen kann....aber nun hab ich es ja, echt ganz Prima Achim
Gast Gast
Thema: Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide Sa 10 Mai 2008, 21:55
Moin,
tolle Aufstellung!
Frage: Was ist mit einem Endtopf, der zwar ein E-Prüfzeichen hat, dies allerdings nicht für das Motorrad an dem er montiert ist?
Eintragungspflichtig?
Diesen konkreten Fall habe ich. Vom Endtopfhersteller habe ich eine schriftliche Bescheinigung, dass nichts gegen eine Montage dieses Endtopfes an meinem Motorrad spricht.
Danke.
Gast Gast
Thema: Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide So 11 Mai 2008, 07:38
Jeder ESD mit einem E-Prüfzeichen ist für einen (oder mehrere) Fahrzeugtypen zugelassen und hat somit bereits einmal eine Einzelabnahme für diesen Fahrzeugtypen durchlaufen.
Gegen diese Einzelabnahme bestand seitens der Prüfer keine Bedenken, so dass sie eine ABE in Form eines E-Prüfzeichens für diesen Fahrzeugtypen erstellt, beim Kraftfahrtbundesamt beantragt und bekommen haben. Diese Prüfnummer lautet z. B. beim ZACH für die BMW Typ R-21 / R-11-R :
e1-97/24/9/III/2B-0402
Die Kennzeichnung, die auch auf dem ESD wiederzufinden ist lautet:
e 1 0402
Ich vermute, dass du, qtreiber, so etwas nicht vorliegen hast und eine Einzelabnahme erforderlich ist, die dann eingetragen werden muss!
Hier noch die mitzuführende EG-Betriebserlaubnis von der Fa. Zach:
Thema: Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide So 11 Mai 2008, 08:27
Moin Gerd, Jens,... Sven natürlich.
wie geschrieben liegt mir zwar eine entsprechende Bescheinigung (Beispiel "Zach") vor, auf dieser ist aber nicht meine Q aufgeführt, sondern z.B. eine Fireblöd oder ZX12.
Grundsätzlich ist bei Teilen mit E-Prüfzeichen keine "ABE" mitzuführen. Um irgendwelchen Diskussionen aus dem Weg zu gehen - die ich in der Praxis noch nie hatte - meine Frage hier.
Nach meinem Rechtempfinden muss ich den Endtopf eintragen lassen, trotz vorliegende ABE (E-Prüfzeichen), die aber nicht für mein Fahrzeug gültig ist.
Gast Gast
Thema: Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide So 11 Mai 2008, 08:37
Genauso ist es, denn du hast zwar eine ABE aber eben doch keine, weil dein Fahrzeug dort nicht aufgeführt ist, Fred ...äh....Bernd
louis2m Chief Netherlands Chapter
Thema: Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide So 11 Mai 2008, 11:06
Was ein Sorgen und Zeit & Arbeid mussen Sie machen um ein Rockster mit Spezial oder STD teilen zu fahren..... Bei uns im EG land Niederlande haben wir diesen swerigkeiten (noch) nicht! Nur das EG nummer im die ESD ist OK. Sicherheit von die gebrauchte teilen ist naturlich sehr wichtig aber ich bin davon überzeugt das mann im Spanien, Italiën, England oder Griechenland nicht 1 sekunde Zeit am die Eintragungspflicht soll verwenden....
Gast Gast
Thema: Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide So 11 Mai 2008, 20:34
...das ist eben die deutsche Gründlichkeit.
Gast Gast
Thema: Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide Mo 19 Mai 2008, 22:22
Moin,
so, Akra-Endschalldämpfer, S-Felgen und die Lenkererhöhung haben den Segen vom TÜV bekommen.
Auf der Bescheinigung steht, dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich aber nicht vorgeschrieben ist. Was sagen die Profis dazu? Eintragen?
Für die MPP 2CT habe ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
alex-Q Eroberer
Thema: Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide Mo 26 Jan 2009, 17:29
...die optionale eintragung kenn ich von alu-felgen beim auto: wenn die abe sagt, dass dies nicht notwendig ist, dann brauchst du es auch nicht machen. allerdings: wenn es in den fahrzeugpapieren drin steht, dann mußte nicht die extra bescheinigung mitführen und die hosentasche beult nicht so dick auf....
alex-Q
Gast Gast
Thema: Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide Di 26 Jan 2010, 07:29
Ich habe hier noch ein PDF-Dokument zum Thema "Was geht und was nicht"
Thema: Re: Eintragungspflicht Ja oder Nein Guide Di 26 Jan 2010, 09:37
Jetzt ich nochmal !
ABE bedeutet Allgemeine Betriebs Erlaubnis ! Dies' bezieht sich auf das einzubauende Teil. Damit ist nicht gesagt, das die Erlaubnis auch für das Fahrzeug Gültigkeit hat, an welchem das Teil verbaut werden soll.
Das die Praxis oft und in vielen Fällen hier anders verfährt, ist ein anders Ding. Natürlich haben Hersteller von Fahrzeugteilen teilweise ganz gezielt ABE's unter Berücksichtigung bestimmter Fahrzeuge eingereicht und genehmigt bekommen. Also eine Unbedenklichkeit für den Fahrzeugtyp.