....bei dem mit der Willkür fällt mir auch was wieder ein:
mein fahrlehrer hat mir vor etwas mehr als 2 jahren (Führerschein ^^) erzählt, dass man wenn ich jetzt ins Ausland fahre meinen Führerschein angeblich nochmal beantragen muss. Ich glaube das hat was damit zu tun, dass es am Anfang den Führerschein nur beschrenkt gibt, ich jetzt aber mit einer "offenen" Maschine ins Ausland fahren will. Weiß da jemand von euch noch etwas darüber? ich hab im anderthalbstündigen Internet-schnüffeln nichts herausgefunden. Und wenn mein Fahrlehrer recht hatte ist das schon ein unverschämter Akt der Bürokratie
Grüßles Dominik