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 Wer hat das schon mal gehört

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RocksterSi
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BeitragThema: Wer hat das schon mal gehört   Wer hat das schon mal gehört EmptySo 30 März 2008, 19:09

Ich habe hier die Tage einen neuen Helm für meine Regierung gekauft, und als die Sprache auf ein dunkel getöntes Visier kam, sagte mir der Verkäufer bei Louise, das wenn der Fahrer ein dunkles Visier benutzt Ihn sofort bei einem Unfall eine Teilschuld trifft.
Dies ist mir aber völlig unbekannt, oder hat schon jemand was davon gehört?
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BeitragThema: Re: Wer hat das schon mal gehört   Wer hat das schon mal gehört EmptySo 30 März 2008, 19:14

Noch nie was von gehört-was nicht heißen soll daß es nicht stimmt. In der "Schwachsinnszentrale Deutschland" ist aber alles möglich.
drinkabeer
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BeitragThema: Re: Wer hat das schon mal gehört   Wer hat das schon mal gehört EmptySo 30 März 2008, 19:24

Ich denke es ist aus dem Zusammenhang gerissen...

Tagsüber denke ich ist es kein Prob, Nachts aber schon! Kann mir vorstellen das Nachts dem Fahrer mit dunkelem Visier widerum eine Teilschuld zugestanden wird...
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Robin
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BeitragThema: Re: Wer hat das schon mal gehört   Wer hat das schon mal gehört EmptySo 30 März 2008, 20:27

Ja, genau. Nachts trifft einen da die Teilschuld, da man ja einige Dinge nicht mehr genau wahrnehmen kann und Nachts stellt ein dunkles Visier ja auch ein eigenes Risiko dar.
Tagsüber allerdings nicht. Warum auch? Man sieht genauso gut, vielleicht sogar noch besser, da man nicht so stark von der Sonne geblendet wird. (Bin mir da zu 99% sicher)
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BeitragThema: Re: Wer hat das schon mal gehört   Wer hat das schon mal gehört EmptySo 30 März 2008, 21:53

Wie sieht's denn bei verlaufgetoentem Visier aus..? ueberleg
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heinrich
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BeitragThema: Betr. dunkel Visier   Wer hat das schon mal gehört EmptyMi 20 Jan 2010, 15:01

Habe Deine Anfrage gelesen , es stand mal etwas im ADAC Heft aber egal ,wenn es vervoten sein sollte muß ein Hinweis auf der Verpackung oder ähnlich Sichtbar sein !
An jeder Plastiktüte ist ein Hinweis nicht zum Verzehr geeignet bzw. nicht über den Kopf ziehen .Also müßte ein Hinweis auf dem Visier stehen bei Dunkelheit nicht benutzen weil Absatz Atikel BGB HGB UND GRUNDGESTZ nicht statten !!
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gsrobert
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BeitragThema: Re: Wer hat das schon mal gehört   Wer hat das schon mal gehört EmptyMi 20 Jan 2010, 15:19

hi
das ist auch so.
auf allen dunklen visieren die ich hatte stand "daytime use only" Wink)
steht glaub ich sogar auf der sonnenblende von meinem s1 Wink
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kingfreddi
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BeitragThema: Re: Wer hat das schon mal gehört   Wer hat das schon mal gehört EmptyDo 21 Jan 2010, 00:47

Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers - § 23 StVO

107
Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass

107.1
seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere, die Ladung,
ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war § 23 Abs. 1 Satz 1 § 49 Abs. 1 Nr. 22

107.4.1
- mit Gefährdung § 23 Abs. 1 Satz 4 § 1 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 22


107.4.2
- mit Sachbeschädigung

Michael Winter, Verkehrsrecht-Experte in Kornwestheim:Wenn man ein getöntes Visier in Situationen schließt,
in denen es die Sicht behindert, so ist das ein Verstoß gegen Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung.
Diese Norm legt die Verantwortung jedes Fahrers für seine freie Sicht fest. In der Dunkelheit kann ein getöntes Visier
somit einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden.
Nicht genehmigte Visiere, wie etwa stark getönte oder blau verspiegelte ohne ECE-Nummer, sind mit besonderer
Vorsicht zu genießen - hier ist möglicherweise schon die Sicht tagsüber eingeschränkt, was zu den gleichen Folgen führt.

Außerdem können im Falle eines Unfalls auf den Träger eines dunklen, beziehungsweise nicht genehmigten Visiers erhebliche Folgen zukommen.
Drei Beispiele:
Fall a: Reagiert ein Motorradfahrer bei einer Vorfahrtsverletzung aufgrund des getönten Visiers zu spät, kommt
möglicherweise ein Mitverschulden oder eine Gefährdungshaftung in Betracht - die ihm zustehenden Ansprüche werden prozentual gekürzt.
Fall b:
Verursacht ein Motorradfahrer aufgrund eines dunklen Visiers, das heißt aufgrund eingeschränkter Sicht, einen Unfall, wird eine
Vollkaskoversicherung wohl ihre Eintrittspflicht verneinen.
Fall c:
Muss der Haftpflichtversicherer des Motorradfahrers im Fall b) Schäden eines Unfallgegners regulieren, wird er möglicherweise Regress
zumindest in Höhe von bis zu 2500 Euro beim versicherten Motorradfahrer nehmen wollen, sofern feststeht, dass der Unfall bei freier Sicht nicht
geschehen wäre.
Bleibt als Fazit: Die stark getönten Visiere mögen optisch einen Gewinn bringen - aus meiner Sicht (M. Winter)
stellen sie sowohl bußgeld- als auch zivilrechtlich ein viel zu großes Risiko dar.

Angaben sind selbstverständlich ohne Gewähr!
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BeitragThema: Re: Wer hat das schon mal gehört   Wer hat das schon mal gehört EmptyDo 21 Jan 2010, 11:19

Jetzt komm'ich nochmal !

wenn die angebrachten oder verwendeten Teile entsprechend abgenommen und mir einere ABE versehen sind, kann eine Versicherung sich nicht aus der Zahlungsverantwortung stehlen.
Ein Kraftfahrer mit getönten Scheiben rundum hätte das gleiche Problem -das wäre Schwachsinn hoch3 !

Es mag ja sein, das es bereits Urteile gegeben hat die eine Mitschuld des Betroffenen hervorgebrachte, aber dann bitte eine Einzelfallprüfung. Hier ist der betroffenne Motorradfahrer eventuell bei Dunkelheit auch noch mit einer Sonnenbrille unterwegs gewesen ( nur als Beispiel gedacht ) und das Gericht hat in der Folge gesagt, entweder Sonnenbrille ab oder getöntes Visier weg.
Außerdem glaube ich, das Tante Louise diesen Umstand berücksichtige und deutliche WARNHINWEISE aufbringen würde.

Gruß aus Bad Rahlstedt in der Nähe von Hamburg

Jürgen
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BeitragThema: Re: Wer hat das schon mal gehört   Wer hat das schon mal gehört EmptyDo 21 Jan 2010, 11:46

Polarlys schrieb:

Ein Kraftfahrer mit getönten Scheiben rundum hätte das gleiche Problem -das wäre Schwachsinn hoch3 !
Jürgen

Das ist schon mal gar nicht möglich, da nachträglich getönte Scheiben an Fahrer,
Beifahrer und Frontscheibe in Deutschland definitiv verboten sind!
Ist am Fahrzeug nachträglich z.B. die Heckscheibe mit Tönungsfolie beklebt worden, ist zwingend ein Aussenspiegel li. u. re. vorgeschrieben.
Außerdem ist es auch ein gravierender Unterschied ob eine Scheibe serienmäßig getönt ist oder nachträglich mit Folie von innen beklebt wurde!
Meines Wissens nach gibt es nur noch getönte Scheiben im Automobilbau!

Polarlys schrieb:

wenn die angebrachten oder verwendeten Teile entsprechend abgenommen und mir einere ABE versehen sind, kann eine
Versicherung sich nicht aus der Zahlungsverantwortung stehlen.

Und wenn die Polizei oder ein Gericht eine Teilschuld einräumt, nutzt die ganze ABE nichts und die Versicherung wird sich ihr Geld holen!

Polarlys schrieb:

Außerdem glaube ich, das Tante Louise diesen Umstand berücksichtige und deutliche WARNHINWEISE aufbringen würde.

Steht doch drauf: "Use Daytime only"

Polarlys schrieb:

Hier ist der betroffenne Motorradfahrer eventuell bei Dunkelheit auch noch mit einer Sonnenbrille unterwegs gewesen

§ 23 StVO

107
Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass

107.1
seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere, die Ladung,
ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war § 23 Abs. 1 Satz 1 § 49 Abs. 1 Nr. 22
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Polarlys
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BeitragThema: Re: Wer hat das schon mal gehört   Wer hat das schon mal gehört EmptyDo 21 Jan 2010, 12:46

Hallo Manne,

natürlich weiß ich nicht ob Tante Louise entsprechende Warnhinweise auf dem zum Verkauf stehenden Visieren hat.
Wenn ja, dann könntest du richtig liegen.
Wenn diese Visiere abgenommen und zugelassen sind verhält sich die Sache einfach anders.
Es ist sicherlich auch bekannt, das gerade im Fahrzeugbau teilweise stark getönte Scheiben verwendet werden, welche nach der bei dir vorliegenden Auffassung grundsätzlich eine Mitschuld herbeigeführt werden kann.
Ich denke dabei im speziellen an die Verglasung der Ami-Kutschen.
Auch diese Fahrzeug sind abgenommen und werden zugelassen.
Bei nachträglich aufgebrachten Blendfolien auf der Frontscheibe, Heckfenster oder Seitenscheiben mag dein Einwand des erforderlichen 2ten Außenspiegel richtig sein.
Ich habe dann immer noch die Möglichkeit einer Einzelabnahme. Ist diese erfolgt, darf ich mein Fahrzeug so in den Straßenverkehr bringen, ggf. mit den entsprechenden Auflagen des Außenspiegels rechts.

Und dann noch zur Polizei: Nicht die Polizei stellt eine Mitschuld fest, sondern grundsätzlich die Rechtsprechung.
Die Polizei soll die Fakten zusammentragen und nicht mehr !

Gruß aus Bad Rahlstedt in der Nähe von Hamburg

Jürgen
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BeitragThema: Re: Wer hat das schon mal gehört   Wer hat das schon mal gehört EmptyDo 21 Jan 2010, 23:49

Und wer von uns beiden hat nun recht???

Egal, ich fahre mit dem C3 der hat ein Sonnenvisier - also kann mir keiner, oder doch??

Das mit den Ami-Schlitten kann ich nicht nachvollziehen, bei den "sparsamen" Schwaben werden solche Fahrzeuge seltenst gesehen!

Also lassen wir das! [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]
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uwe
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BeitragThema: getöntes visier?...   Wer hat das schon mal gehört EmptySo 07 Feb 2010, 21:50

hallo leute,

ich weiss gar nicht, ob es da vorgaben gibt. meine persönliche meinung zu getönten visieren ist allerdings: no
schon oft hat mir das klare visier die bessere kontrolle über unklare verkehrssituationen gegeben, denn - so sagte es mir auch schon mein fahrlehrer - ich muss mit den anderen verkehrs-rowdies, also autofahrern..., blickkontakt aufbauen können. dann bin ich mir sicher, dass mich der andere gesehen hat!
für mich vereinfachte das solch eine entscheidung...


[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] gruss - uwe
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axa
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BeitragThema: Re: Wer hat das schon mal gehört   Wer hat das schon mal gehört EmptyMo 08 Feb 2010, 16:55

Ich bin zum ersten Mal über diesen Hinweis auf der Seite von momo-Helmets gestoßen. Dort steht bei jedem Helm mit getöntem Visier der Hinweis auf die Mitschuld. Vielleicht ja auch einfach vorpreschender Gehorsam???

axa
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